Rauchwarn­melder


Rauchwarnmelder retten Leben! Rauchwarnmelder sind in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie allen Fluren, die als Rettungsweg dienen vorgeschrieben.


In Bayern besteht laut Landes­bauordnung Rauch­warnmelder­pflicht in Wohngebäuden. Für den Einbau und die Wartung der Rauch­warnmelder ist der Eigentümer verantwortlich.

Die Wartung muss regelmäßig (nach DIN 14676) alle 12 Monate durchgeführt werden. Wir verbauen ausschließlich Rauchwarnmelder mit „Q“-Kennzeichen.

  • „Q“-Rauchmelder vermindern Fehlalarme.
  • Das „Q“ ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder mit geprüfter 10-Jahres-Langlebigkeit und mehr Sicherheit vor Fehlalarmen.
In den „Q“-Rauchwarnmeldern sind eine 10 Jahres Batterie, verbesserte Elektronik, erhöhte Stabilität der Gerätekomponenten, sowie verstärkten Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern und Staub verbaut.

Dies hat eine wesentliche Reduktion von Fehlalarmen zur Folge.

Beim Einbau der Rauchwarnmelder bieten wir Ihnen auch gerne einen Wartungsvertrag an zur jährlichen Überprüfung.


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