Geräteprüfung (DIN VDE 0701 – 0702)


Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer/Betreiber dazu, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen & Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, insbesondere ortsveränderliche & ortsfeste elektrische Betriebsmittel.


Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 besagt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine Elektrofachkraft geprüft werden müssen. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen.

Prüfintervalle werden anhand einer Gefährdungs­beurteilung vorab ermittelt.
Richtwerte:

  • Auf Baustellen 3 Monate
  • In Fertigungsstätten / Werkstätten und unter ähnlichen Bedingungen 12 Monate
  • In Büro und Verwaltungsbereichen 24 Monate
  • Elektrische Anlagen alle 4 Jahre
Prüfungsinhalte:

  • Sichtprüfung
  • Messung (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom)
  • Funktionsprüfung
  • Beurteilung & Dokumentation.
Ortsveränderliche Geräte: können während des Betriebs bewegt werden, während sie am Stromkreis angeschlossen sind (Bsp. Verlängerungskabel, Bohrmaschine, Wasserkocher, etc.)
Ortsfeste Geräte: sind fest angebrachte Betriebsmittel, bzw. haben keine Tragevorrichtung mit gegebenenfalls beweglicher Anschlussleitung (Bsp. Boiler, Kühlschrank, etc.)

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